Im Bezug auf die Buchpreisbindung legt der Börsenverein den Begriff "Buch" schon sehr weit bzw. flexibel oder kreativ aus.
Eine gedruckte Tageszeitung ist KEIN Buch, unterliegt nicht der Buchpreisbindung und genießt den Mehrwertsteuersatz von 7%. Ebenso ein gedrucktes Magazin. Günstigere Abonnementspreise sind möglich.
Als eBooks sind diese beiden Publikationsformen plötzlich Büchern gleichgesetzt, unterliegen der Buchpreisbidung und werden mit 19% besteuert. Günstigere Abopreise sind laut dieser Einordnung nicht zulässig.
Es kommt also ganz klar darauf an, wenn du danach fragst, was ein Buch ist und was du damit bezwecken willst. Ein Politiker wird dir darauf eine andere geben als ein Buchhändler oder ein Literaturwissenschaftler.
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