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Abmahnung - wenn man das ebook dann nicht weiterverbreitet hat, können die maximal die Löschung verlangen. Schaden an sich ist überhaupt nicht entstanden, welcher Schadensersatz soll da verlangt werden? Dementsprechend gering sind die verlangbaren Gebühren.
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Unabhängig von der Höhe des Schadens bleiben aber die Anwaltskosten. Und die belaufen sich selbst bei Bagatellen gerne mal prompt auf 500-1000 Euro. Dafür hätte man sich eine Menge Bücher/eBooks kaufen können.
Wenn du also hier nicht den "harten Gang" vor Gericht wagen willst, weil du dich im Recht siehst, hast du die Anwaltskosten mindestens am Hals. Es sei denn man hat - wie Jack Wolfskin letztens - sogar durch den Druck der Kunden, weil der Fall öffentlich wurden - die Einsicht, dass einem die Abmahnung als Firma mehr schadet als die paar aufgenähten Tatzen auf Kissen.
Bei einem zivilrechtlichen Vergehen wie der Umgehung des Kopierschutzes wird der Staat von sich aus selbst nie aktiv werden. Da müssten du Raubkopien schon in millionenfacher Auflage herstellen. In diesem Fall wäre dir aber auch selbst klar, WAS du da tust.
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Grundsätzlich stellt sich für mich eh die Frage, inwieweit das Nicht-Entfernen eines Kopierschutz’ einen Vorrang vor dem Recht auf Privatkopie genießt, da bin ich aber zu sehr Laie, um das beurteilen zu können.
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Die Frage stellt sich nicht "grundsätzlich". Da gibt es Gesetzestexte. Wenn diese den Kopierschutz höher einstufen als das Recht auf Privatkopie, stellt sich die Frage nicht. Es sei denn, man klagt sich bis zum Bundesverfassungsgericht durch. Dann wäre die Frage dann auch juristisch grundsätzlich geklärt. Und wenn man Pech hat, stellt auch das den Kopierschutz über die Privatkopie.
Ansonsten sollte man mit seinen selbst erstellten Scans halt nicht durch die Straßen rennen und sie an jedermann verteilen.
Ein Verlag, der mit aller juristischer Härte gegen eine Privatperson vorgeht, die ein Buch tatsächlich nur für sich und vielleicht ein, zwei Freunde eingescannt hat, schdet seinem Ruf und Image so enorm, dass der dadurch entstandene Schaden x-mal größer sein kann als der nicht nachmessbare theoretische Schaden durch eine Privatkopie.
Siehe Jack Wolfskin: Langjährige Kunden haben dem Unternehmen damit gedroht, nicht mehr bei ihnen einzukaufen, wenn sie ihre Abmahnung an die Kissennäher nicht zurückziehen.
Hier braucht ein kühler Kopf nur nachrechnen, welcher Schaden größer ist. Ergebnis: JW hat die Abmahnungen zurückgezogen und will nun mit den Betroffenen persönlich sprechen. Geht also.
Das entscheidet letztlich aber der Geldbeutel, selten der gesunde Menschenverstand.