Die allgemeinen einleitenden historischen Hinweise sind ja so schlimm auch wieder nicht.
Sowas läuft unter dem Fachbegriff "juristische Lyrik"

.
Besonders nett wirkt aber auch die (formell sicher erforderliche) Glaubhaftmachung dieser Umstände durch den zuständigen Ministerialdirigenten (vgl. Fußnote Nr.3). Da staunt der Laie und der Fachmann schmunzelt.