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Originally Posted by netseeker
....Umgehung der "wirksamen technischen Maßnahme zum Schutz des Werkes" unbetroffen.
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Wie ist den "WIRKSAME technischen Maßnahme zum Schutz des Werkes" definiert?
Wenn ich den Schutz mit 3 Mausklicks umgehen kann, ist er dann WIRKSAM?