Ich denke auch, dass es eher um den psychologischen Effekt geht. Wenn von Netseeker der Ebookreader gestohlen wird, auf dem 349 gekaufte Ebooks mit Markierungen (egal welche) sind und die tauchen dann millionenfach im Netz auf, dann kann ein Anwalt Netseeker nur den Kauf nachweisen, aber nicht die Verbreitung. Und nur die Verbreitung ist strafbar. Und (fast) jeder (DRM-) Pirat wird schlau genug sein, zu behaupten sein Netbook, etc. mit den Ebooks sei einfach gestohlen worden und das Gegenteil wird kaum zu beweisen sein. Im Zweifel für den Angeklagten.
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