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Originally Posted by tirsales
Wo ist der Schaden? Ein Prinzipieller - die Unschuldsvermutung gilt bis zur Verurteilung eines Täters. Wieso sollten wir von diesem Maß abweichen? (Gefährdung ausgenommen)
Sobald er verurteilt wird kann er aus der Partei ausgeschlossen werden - aber mMn erst zu diesem Zeitpunkt.
Strafrechtlich - und Zivilrechtlich übrigens auch - gilt Herr Tauss noch NICHT als verurteilt, noch als vorbestraft (soweit mir bekannt ist, sein früheres Leben war mir bisher egal  ).
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Die Unschuldsvermutung spielt lediglich bei der Bewertung eines Rechtsverstoßes eine Rolle, jedoch nicht grundsätzlich bei der Aufnahme in eine Partei. Eine solche Entscheidung kann jeder nur für sich bzw. bei Gemeinschaften/Organisationen wie Parteien nur diese Gemeinschaft nach ihren ethischen und moralischen Grundsätzen treffen. Wenn ich jemanden in meinem Haus nicht haben möchte (aus welchen Gründen auch immer) muss ich ihn nicht rein lassen. Manche mögen mir das dann vorwerfen und andere die Entscheidung bejubeln. Ich kann und muss das jedoch anhand meiner Grundsätze entscheiden - unabhängig von Straf- oder Zivilrecht und der Judikative.
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Originally Posted by tirsales
Die Argumentation "berechtigte Zweifel am Charakter" kann man allerdings genauso gelten lassen - eine schwierige Wahl - aber die strafrechtlichen Aspekte (hat gegen das Gesetz verstoßen) lasse ich nicht gelten ;9
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Ich habe mich nicht explizit auf strafrechtliche Aspekte bezogen bzw. war das nicht meine Intention. Lediglich das laufende Ermittlungsverfahren geht in die Richtung. Eine Partei muss sich auch an ethischen und moralischen Grundsätzen messen lassen. Nach meinen Grundsätzen kann Herr Tauss nach seinem Geständnis über den Bezug und Besitz von KiPo zu "Recherchezwecken" somit in keiner Gemeinschaft sein, der auch ich angehöre. Wie bereits betont ist er kein Ermittler (und auch kein Journalist). Würde Herr Tauss in eine Gemeinschaft aufgenommen werden, der ich auch angehöre, müsste ich diese Gemeinschaft auf meinen Entschluss verlassen. (Bin nicht in der Piratenpartei btw.). Es handelt sich bei solchen Fällen immer auch um eine Frage der ethischen und moralischen Beurteilung.
Pech hat die Piratenpartei so oder so: In jedem Fall bleibt ein Geschmäckle wie wir hier in BaWü sagen...