Wo ist der Schaden? Ein Prinzipieller - die Unschuldsvermutung gilt bis zur Verurteilung eines Täters. Wieso sollten wir von diesem Maß abweichen? (Gefährdung ausgenommen)
Sobald er verurteilt wird kann er aus der Partei ausgeschlossen werden - aber mMn erst zu diesem Zeitpunkt.
Strafrechtlich - und Zivilrechtlich übrigens auch - gilt Herr Tauss noch NICHT als verurteilt, noch als vorbestraft (soweit mir bekannt ist, sein früheres Leben war mir bisher egal

).
Mir persönlich ist diese Unterscheidung durchaus wichtig (ich hätte Herr Tauss auch nicht so ohne Diskussion aufgenommen - aber aus anderen Gründen: Er hängt für meinen Geschmack der SPD viel zu sehr hinterher - weshalb ICH ihn nicht aufgenommen hätte. Aber das ist wieder eine andere Argumentation. Abgesehen davon: Ohne Diskussion ist ein hässlicher Punkt).
Die Argumentation "berechtigte Zweifel am Charakter" kann man allerdings genauso gelten lassen - eine schwierige Wahl - aber die strafrechtlichen Aspekte (hat gegen das Gesetz verstoßen) lasse ich nicht gelten ;9