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Originally Posted by tirsales
Für eine Partei die sich Bürgerrechte auf die Fahnen geschrieben hat - und welche die Unschuldsvermutung (meiner Meinung nach zu Recht) betont, wäre es meiner Meinung nach Heuchelei gewesen, Herrn Tauss NICHT aufzunehmen - falls er verurteilt wird oder falls zu viele Beweise oÄ gegen ihn offengelegt werden, müsste er mMn aus der Partei geworfen werden, aber bis dahin: Nicht verurteilt ist immer noch nicht verurteilt - und in einem Rechtsstaat muss dies auch gelten: In dubio pro reo IST ein Grundsatz unseres Rechtssystems.
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Ich sehe Herrn Tauss auch extrem kritisch, aber: Wie gesagt. Verurteilt ist er nicht und das Rechtssystem unterscheidet auch noch zwischen der Tat und der Motivation der Tat (Vorsatz beispielsweise).
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Ich denke unsere unterschiedliche Auffassung ist eine Parallele zur Kontroverse innerhalb der Piratenpartei um die Aufnahme von Herrn Tauss.
Aufgrund der Unschuldsvermutung hätte ich ihn nicht generell abgelehnt, jedoch bis zur Klärung auf Warteliste gesetzt. Er hat die Tat bereits gestanden, alle Ämter außer sein Bundestagsmandat niedergelegt und der Bundestag hat seine Immunität aufgehoben. Die Ermittler haben entsprechendes Material gesichert und in seiner Fraktion wurde er bereits isoliert. Die Frage kann sich also nur noch um die Motivation der Tat drehen. Das er die Ermittlungsbehörden offenbar während bzw. nach seiner eigenen "Ermittlungen" nicht eingeschaltet hat, spricht Bände. Da Herr Tauss ohnehin in keinem Fall einer Ermittlungsbehörde angehört, hätte er sich selbst bei integerer Motivation zumindest ein Amt angemaßt, welches ihm nicht zusteht. Ich sehe nicht wie die Piraten angesichts dieser Tatsachen eine Aufnahme rechtfertigen können. Eine Aufnahme unter "Unschuldsvermutung" ist für mich nicht tragbar - insbesondere da Herrn Tauss bei "Wartelistenstatus" kein erkennbarer Schaden zugefügt würde. Bei tatsächlicher Unschuld kann er doch später beitreten - wo ist da der Schaden?