Für eine Partei die sich Bürgerrechte auf die Fahnen geschrieben hat - und welche die Unschuldsvermutung (meiner Meinung nach zu Recht) betont, wäre es meiner Meinung nach Heuchelei gewesen, Herrn Tauss NICHT aufzunehmen - falls er verurteilt wird oder falls zu viele Beweise oÄ gegen ihn offengelegt werden, müsste er mMn aus der Partei geworfen werden, aber bis dahin: Nicht verurteilt ist immer noch nicht verurteilt - und in einem Rechtsstaat muss dies auch gelten: In dubio pro reo IST ein Grundsatz unseres Rechtssystems.
Die Staatsanwaltschaft scheint ja auch keine akute Gefährung oder Fluchtgefahr bei Herrn Tauss zu sehen, ansonsten hätte sie sicherlich UHaft beantragt ... (Abgesehen davon: Auch die SPD hat Herrn Tauss nicht aus der Partei geworfen).
Ich sehe Herrn Tauss auch extrem kritisch, aber: Wie gesagt. Verurteilt ist er nicht und das Rechtssystem unterscheidet auch noch zwischen der Tat und der Motivation der Tat (Vorsatz beispielsweise).
(Wobei .. was der Rechtsstaat wert ist sieht man daran, wie schnell die Anklagen gegen von der Layen fallengelassen wurden - immerhin hat die Dame in einer Presseversammlung Kinderpornographie gezeigt ... Aber okay, am Donnerstag habe ich ein Requiem für den Rechtsstaat gespielt).
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