Klar doch. Hier der Inhalt:
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Sehr geehrter Herr Neumann,
Sie haben anlässlich der Buchtage Berlin 2009 vor Fachpublikum eine Rede gehalten, welche auf www.bundesregierung.de veröffentlicht wurde. Darin treffen Sie folgende Aussage:
"Um kleinere Verlage und auch Buchhandlungen zu schützen, halte ich es zum Beispiel für unerlässlich, dass auch E-Book-Dateien dem Buchpreisbindungsgesetz unterliegen. Wenn ein elektronisches, digitales Buch so teuer wie ein gedrucktes, "analoges" Buch ist, dann wird sich der Käufer genau überlegen, zu welchem Produkt er greift. Buchpreisbindung erhält die Vielfalt."
Sie haben ganz offensichtlich ein falsches Verständnis der Buchpreisbindung, welche nicht wie von Ihnen dargestellt pro Buchtitel, sondern für eine Ausgabe (bspw. pro Format, grundlegend gesehen pro ISBN) angewendet wird. Ein und dasselbe Buch hat somit einen gebundenen Preis pro Ausgabe/Format für alle Buchhändler. Ein Werk als Taschenbuch, Festeinband, eBook in Format A, eBook in Format B hat somit jeweils einen unterschiedlich gebundenen Preis. Das ist geltende Buchpreisbindung.
Wie werden Sie zukünftig sicherstellen in Ihrem Amt als Kulturstaatsminister keine derartig unrichtigen Aussagen in öffentlichen Reden zu treffen?
Darüber hinaus ist ihre Aussage nicht mit der Besteuerung von eBooks mit 19% MwSt. anstelle von 7% wie bei normalen Büchern vereinbar. Wenn eBooks also in der Preisbindung wie normale Bücher behandelt werden sollen, warum werden sie dann nicht gleich besteuert? Liegt hier nicht eine Ungerechtigkeit gegenüber dem Endkunden vor?
Erfüllt ihre von mir zitierte Aussage nicht die Definition von "Propaganda", in diesem Fall gegen eBooks? Denn genauso kommt ihre Aussage bei mir zumindest an.
Mit freundlichen Grüßen
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