Quote:
Originally Posted by beam
Zitat:
Um kleinere Verlage und auch Buchhandlungen zu schützen, halte ich es zum Beispiel für unerlässlich, dass auch E-Book-Dateien dem Buchpreisbindungsgesetz unterliegen. Wenn ein elektronisches, digitales Buch so teuer wie ein gedrucktes, "analoges" Buch ist, dann wird sich der Käufer genau überlegen, zu welchem Produkt er greift.
|
Das ist genau wie "Browser? Was ist noch mal ein Browser?" und dann für Internetsperren stimmen. Nee, eigentlich noch schlimmer, weil der Neumann auch noch öffentlicht zeigt, dass er die Buchpreisbindung nicht verstanden hat aber seine eingebildete Nicht-Realität als sehr gute existierende Sache verteidigt. Darum heißt es vor Gericht "Sachverständiger" damit nicht jeder ohne Sachverstand bei der Einschätzung einer Sachlage herumplappern darf...