Mein ausgesprochenes Beileid

!
1)
Täter sicher nicht in der Lage alsbald Ersatz zu leisten ?
Über Titulierung des Schadenersatzanspruches dennoch nachdenken!
Kann ja sein, dass innerhalb der nächsten 30 Jahre doch noch was zu holen wäre.
Wenn Täter über 18 Jahre und Sache zur Anklage kommt: Strafrichter mit Adhäsionsverfahren (
vgl. Wikipedia hier) ärgern ! (Sofern nicht einfach per Mahnverfahren vorher mit Titulierung begonnen.)
2)
In GiveAway-Contest einsteigen.
Grüße !