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Old 05-23-2009, 04:54 PM   #38
K-Thom
The one and only
K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.
 
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Dazu kommt das ich das ganze Copyright nicht verstehe - wenn mir die LP aus den 70er und 80er Jahren nicht gehört sondern ich nur das Recht am Musikstück habe (oder am Buch) - kann ich das Buch/die Schallplatte jetzt einsenden und gegen geringe Aufwandsentschädigung dann das gleiche Stück als ebook/mp3 bekommen?
Hmmm, beantworte ich das jetzt ernst oder unernst?

Erst mal ernst.
Du kaufst ein Buch, aber nicht den Text. Du kaufst eine Platte/CD, aber nicht die Musikstücke. Diese materiellen Güter gehen in dein Eigentum über. Du bist nicht nur der Besitzer, sondern tatsächlich der Eigentümer (obwohl Computerspielehersteller aus den USA meinten, gerade das mit ihren AGB aushebeln zu können ... nice try, meine Herren!).
Wenn der Verlag pleite geht, gehört dir immer noch das eine Exemplar des Buchs.
So, die digitale Welt des eBooks ... Hier erwirbst du NICHT die Datei. Diese ist quasi kostenlos. Was du bezahlst, ist das lizensierte Recht, im Rahmen der AGB den in der Datei hinterlegten Text lesen zu dürfen. "Kaufen" in dem Sinne tust du nichts! Du erwirbst lediglich das Recht zur privaten Nutzung.

Das mit dem Verlag, der pleite geht, ist aber wirklich ein interessanter Aspekt.
Auf dem iPhone oder dem Kindle ist es ohne Weiteres möglich, das eBook dann ohne dein Eingreifen zu löschen bzw. dir den Zugang dazu zu sperren.
Sollte ein Verlag also inetwa festgelegt haben "im Falle meines Ablebens verlieren alle Kopien ihre rechtliche Gültigkeit" und den User deutlich darauf hingewiesen haben, wäre eine rechtliche Handhabe wohl wirklich interessant. Ich weiß ehrlich nicht, wie ein Gericht dann entscheiden würde.

Warum solltest du ein Buch gegen ein eBook eintauschen dürfen? Du kannst gerne mal versuchen, die Erstauflage eines Buchs gegen die Zweitauflage einzutauschen oder das Buch gegen die Taschenbuchausgabe.

Probleme mit Inhalten, die an einen ganz bestimmten Anbieter gebunden waren (ob nun zwingend mit DRM versehen oder nicht, bleibt dahingestellt), sind ja bereits aufgetreten.

2007 wurde der Google Video Store geschlossen. Zuerst hatte Google vor, seine Kunden mit "tja, das war's" im Regen stehen zu lassen. Nach heftigen Protesten gab's dann eine magere Abfindung.
2008 hat Yahoo auch erst nach Protesten beschlossen, seinen Kunden bei dem eingestellten Yahoo-Musik Service eine Entschädigung (oder, ja, hier sogar einen Umtausch in MP3-Dateien) anzubieten.
Ähnliches gilt für MSN-Songs.

Drei große US-Firmen. Die allesamt wie selbstverständlich davon ausgegangen sind, dass die Dateien halt futsch sind. Danke, lieber Kunde, für dein Geld, und nun ab nach Hause. Nur die Furcht vor schlechter Publicity hat sie zum Einlenken bewogen. Gesetzlich ist bis heute keine Grundlage vorhanden, die Kunden davor schützt.

Man müsste mal den Verbraucherschutz in Deutschland auf DRM und Entschädigung ansetzen. Die Politik wird hier von sich aus wohl kaum aktiv.

Quote:
Genug geärgert - jetzt gehe ich grillen :-)
Hoffentlich hat das Wetter bei dir gehalten.
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