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Originally Posted by skreutzer
Und wozu soll das gut sein?
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Wenn man Obfuskation als "technische Schutzmaßnahme" definiert,
könnten sich diejenigen, die kostenlos bereitgestellte obfuskierte Ebooks nach Deobfuskation kommerziell verwerten, gemäß
§ 108b UrhG strafbar machen. Insofern
könnte Obfuskation abschreckend wirken.
Es ist im übrigen relativ unwahrscheinlich, dass die von Dir bei MR hochgeladenen Bücher kommerziell weiter verwertet werden. Bei den von
wilfriedk und
mmat1 hochgeladenen Büchern sieht es da schon ganz anders aus.