Immer wieder lese ich, daß die Vertreiber von eBooks in Schutz genommen werden oder sich selbst damit "entschuldigen", weil sie auf die inhaltliche Gestaltung keinen Einfluß hätten.
1. Diesen Einfluß haben die Vertreiber gegen die Verlage durchaus.
2. Der Kaufvertrag eines Lesers/Verbrauchers ist nicht mit dem Verlag zustandegekommen, sondern mit dem Verkäufer/Vertreiber. Dieser ist nach dem Gewährleistungsrecht für die mangelfreie Überlassung des Kaufgegenstandes verantwortlich. Eine "Entschuldigung" durch Verweis auf die Verlage ist nicht möglich.
Bitte beachtet hier die Bedeutung der Vokabel "Entschuldigung". Es bedeutet sich von einer Schuld freizumachen. Richtig wäre deshalb ein "Schuldgeständnis".
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