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Old 04-20-2009, 12:17 PM   #3
cubisticus
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Originally Posted by K-Thom View Post
"Jede Vervielfältigung der Texte, außer zum privaten Gebrauch, sowie das Einspeisen des Textarchivs – auch von Teilen – in Netzwerke ist untersagt."
Genau diese Formulierung ist doch zweifelhaft. Reicht das Abtippen eines Textes aus, neues Urheberrecht zu erzeugen? Als Laie würde ich sagen, und du stimmst mir ja zu: Nein. Urheber ist und bleibt Goethe. Das Nutzungsrecht kann Goethe Gutenberg:de übertragen -- hat er aber nicht, da tot und da Gutenberg:de auch nur abgetippt hat (und sicherlich nicht die Handschrift) --, das Urheberrecht ist in Dtl. nicht übertragbar. Es bleibt bei Goethe. 70 Jahre tot = gemeinfrei. Okay, das war schlampig, IANAL

Ich würde also sagen: Das Abtippen eines gemeinfreien Textes erzeugt nicht einen anderen Text, der nicht gemeinfrei ist. Gleiches gilt ja für Scannen. Alles andere ist einfach Copyfraud. Und gutenberg:de macht genau das.

Klar, es geht natürlich nicht darum, Gutenberg:de einfach so zu spiegeln, da hast du recht mit den Nutzungsrecht. Es geht mir, und sicher anderen, nur um die Texte. Und da halte ich obige Formulierung für Nonsense.
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