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Old 04-20-2009, 11:27 AM   #2
K-Thom
The one and only
K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.
 
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Gerade für Gutenberg.de eine seeehr gute Frage, die ich auch mal gerne endgültig geklärt hätte.

Ein Urheberrecht lässt sich alleine durch ein Einscannen, Formatieren und Korrigieren nicht erhalten. Denn das sind handwerkliche Tätigkeiten, die keine ausreichende Schöpfungshöhe besitzen. Und eine inhaltliche Nachbearbeitung schließe ich bei dem Projekt aus.
Vor allem müsste dann korrekterweise dann auch der neue Bearbeiter aufgeführt sein, also: "Faust, von Johann Wolfgang von Goethe und Fredi Schulz, unter freundlicher Mitarbeit seiner Mutter".
Und spätestens dann würden wohl doch einige Germanisten protestieren.

Das Nutzungsrecht an der vorliegenden Form (aber eben wohl nur an dieser) kann man ihnen nicht verwehren. Ich weiß natürlich nicht, ob in die Gutenberg-Texte absichtlich Fehler eingebaut wurden, die es den Verantwortlichen ermöglichen, eine Kopie ihres Textes als solche zu erkennen.

Ahso, zu privaten Zwecken darf man die Texte übrigens übernehmen, siehe hier: http://gutenberg.spiegel.de/index.php?id=22

"Jede Vervielfältigung der Texte, außer zum privaten Gebrauch, sowie das Einspeisen des Textarchivs – auch von Teilen – in Netzwerke ist untersagt."

Im Absatz darüber ein "Urheberrecht für die Auswahl, Anordung, Einteilung und Formatierung aller Dokumente" festzulegen, ist rechtlicher Nonsens.
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