Quote:
Originally Posted by K-Thom
@ cubisticus: Seufz, ich hätte dazuschreiben müssen, dass das nicht meine eigene Meinung dazu ist ...
|
Ähm ja, das hatte ich mir doch fast gedacht. Aber das macht's nicht besser

Man sollte das (nicht rechtskräftige) Urteil eines schwedischen Gerichts nicht zur Prämisse von Überlegungen bezüglich Deutschlands machen.
Und selbst wenn: Eine Stadtbücherei leiht keine geklauten Büchern aus ... . Pir.Bay hat aber auf offenbar rechtswidrige Angebote verlinkt. Wenn du das in Deutschland machst, siehe Wikileaks.de-Affäre, kann dir das gleiche auch hier blühen. Wenn eine Bibliothek hier ihre E-Books vorher bei Avaxusf. zieht und dann anbietet, ist sie auch dran. Aber das tut sie natürlich nicht. Selbst Ulmer weiß das. Weshalb er die UBs auch nur deshalb verklagt, weil sie UrhG-geschützte Bücher einscannen und intern zugänglich machen ... .
Deine Argumentation bleibt krumm, deine Angst glücklicherweise unbegründet. In der Stabi Berlin wird seit Jahren auf USB-Sticks kopiert und gescannt was das Zeug hält und sogar damit "gedealt", sie ist immer noch offen