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Old 04-20-2009, 09:43 AM   #1
cubisticus
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Urheberrecht auf Layout und kleine Änderungen?

Weil ja hier immer wieder das Problem auftaucht: Kann man Public-Domain-Bücher von gutenberg:de einfach übernehmen? Sind solche Bücher, bspw. aus der Arno-Schmidt-Bibliothek, die als e-book leicht redigiert wurden, urheberrechtlich geschützt? Dazu habe ich einen interessanten Blogeintrag von E. Steinhauer gefunden. Möglicherweise nutzt es ja jemanden, auch in der Argumentation beim Versuch, sich eine Übertragung in ein e-book "genehmigen" zu lassen. Zitat:

Quote:
Die entscheidende Frage ist daher, ob das Werk in der finalen Verlagsversion das Werk des Autors ist, oder ob nicht vielleicht Verlagsmitarbeiter durch einen eigenschöpferischen Anteil zu Miturhebern geworden sind mit der Konsequenz, dass den Verlagen an dieser Version eigene Nutzungsrechte zustehen. Hier ist festzuhalten: Ein schlichtes Lektorat, sofern es erfolgt, begründet keine Miturheberschaft. Den eigenschöpferischen Beitrag müssen Verlage erst belegen, ansonsten gilt § 10 Abs. 1 UrhG: Der im Aufsatz genannte Autor ist als Urheber des in der konkreten Gestalt vorliegenden Werkes anzusehen. Damit ist grundsätzlich kein Raum für ein eigenes Nutzungsrecht des Verlages an dem konkreten Werk.

Ein urheberechtlicher Schutz an der Gestaltung des Werkes wird in aller Regel mangels Schöpfungshöhe nicht gegeben sein. Gerade wissenschaftliche Literatur kommt in einem schutzunfähigen Allerweltsgewand daher.

Der deutschen Urheberrechtsgesetzgeber hat zudem den Verlagen kein Leistungsschutzrecht am Layout ihrer Publikation zugesprochen.
Quelle: http://www.bibliotheksrecht.de/2009/...inale-5594501/

Steinhauer ist Jurist und Bibliothekar, also nicht ganz unbeleckt von der Materie ;-)
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