@Marc-list: ja, diese Standardmail habe ich damals auch von denen bekommen. Daraufhin folgte noch zig Mails hin und her, bis man mir schließlich den Betrag erstattet hat.
Ein Buch hat einen Cover und eine Inhaltsangabe, egal ob als eBook oder als pBook. Es wird rechtlich als pBook behandelt, also muss es auch die gleichen Bestandteile haben, dies ist zumindest meine Meinung. Sollte es kein Cover haben, darf die Vorschau nicht mit einem Coverbild dargestellt werden, dies ist irreführend.
Des weiteren muss meiner Meinung nach der Buchhändler darauf hin weisen, dass es keinen Cover oder Inhaltsangabe hat.
Was ist denn das für ein Standard, wenn ihn jeder anders auslegt? Man sollte eigentlich mal die reißerischen Medien darauf aufmerksam machen. Dann wird sich vermutlich schneller was bewegen, als wenn eine Bericht z.B. auf Arte erscheinen würde. Mal an RTL oder so schreiben, die sollen sich doch mal dem Thema annehmen.
Oft setzten die Verlage ja das eBook nicht selber um. Zumindest lese ich immer so auf den ersten paar Seiten, dass die eBook Umsetzung von dem und dem gemacht wurde. Wenn soll man denn noch alles anschreiben? Jeder schiebt dann die Schuld auf den anderen, ist ja fast wie beim Kölner U-Bahnbau.