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Old 04-01-2009, 10:06 AM   #51
K-Thom
The one and only
K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.
 
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Schau doch mal bei einigen eBook-Anbietern. Da gibt es zum Beispiel manchmal wirklich komplette Bände kostenfrei zum Download (z.B. Perry Rohdan). Diese sind kostenfrei, aber bestimmt nicht zur Weitergabe bestimmt und noch urheberrechtlich geschützt.
Du nennst hier ja einen Fall, bei dem ein Download eben offiziell angeboten wird. Der Anbieter - in diesem Fall VPM - muss/sollte in diesem Fall auch deutlich irgendwo innerhalb des eBooks oder auf der entsprechenden Downloadseite vermerken, was mit dem kostenlosen Band erlaubt ist.
Ein pdf zum freien Download z.B. lässt sich nicht so kopierschützen, dass man von einem wirksamen Kopierschutz sprechen könnte. Hier muss der Anbieter also schon selbst deutlich sagen, dass er keine weitere Verbreitung oder Umwandlung in andere Formate möchte.
Sonst kann man als User tatsächlich eine Erlaubnis voraussetzen.

Eine pauschale Antwort zu dem Thema kann man nicht geben, weil es tatsächlich jedes Mal vom jeweiligen Titel und der Form der Verbreitung abhängt. Was bei Buch A sogar über P2P zulässig sein kann, muss es bei Buch B über Downloadlink nicht zwingend sein.

Deine Schlussfrage umreißt das Problem, das derzeit noch immer herrscht: Es gibt Gesetze, es gibt Urteile, aber vieles davon ist Auslegungssache oder vom jeweiligen Einzelfall abhängt. Manche meinen z.B., man sollte als User immer dafür sorgen, bei einem Rechtsstreit nie mit dem OLG Hamburg zu tun zu haben, weil die Richter dort "einschlägig vorbelastet" sind.
Es gibt User, die haben Prozesse gegen die Musikindustrie gewonnen, andere mussten empfindliche Zahlungen hinnehmen. Auch hier: Einzelfallentscheidungen, abhängig vom jeweiligen Umstand.

Last edited by K-Thom; 04-01-2009 at 10:09 AM.
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