Quote:
Originally Posted by K-Thom
...
Wenn ein User sich dieses Harry Potter-eBook herunterlädt, MUSS ihm bewusst sein, dass es sich um eine illegale Kopie handeln, da der Roman nirgendwo offiziell als eBook angeboten wird.
Der Gesetzgeber verlangt hier vom User ganz klar einen gesundern Menschenverstand.
|
Wie bereits Pumuckl-online mit dem CD-Ständer in der Fußgängerzone erklärt hat, kann man das sehr schlecht abschätzen. Gerade im Internet werden doch von vielen vielen Anbietern Dinge zum Download angeboten, die eigentlich mit gesundem Menschenverstand nicht kostenlos sein könnten.
Trotzdem gibt es sowas, weil damit Kundenbindung betrieben wird oder Adressdaten gesammelt werden. Du verlangst sozusagen, daß ich jeden Anbieter zunächst überprüfen muß, ob er die Downloadofferte auch rechtmäßig ins Netz stellt. Wie soll ich das anfangen?
Ich muß doch dem Anbieter vertrauen, daß er mir etwas rechtmäßig anbietet.
Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, daß man sich mit Download strafbar macht.