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Old 03-31-2009, 07:18 AM   #44
gromit62
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Originally Posted by K-Thom View Post

Wenn du die Privatkopie eines urheberrechtlich geschützten und vom Autor nicht für die Weitergabe vorgesehenen Werks offen übers Internet anbietest, machst du dich strafbar. Wer diese Datei herunterlädt, macht sich strafbar.
...

Wenn ein User sich dieses Harry Potter-eBook herunterlädt, MUSS ihm bewusst sein, dass es sich um eine illegale Kopie handeln, da der Roman nirgendwo offiziell als eBook angeboten wird.
Der Gesetzgeber verlangt hier vom User ganz klar einen gesundern Menschenverstand.

Mir ist immer noch nicht klar, ob der BESITZ bzw. der Download einer unrechtmäßigen Kopie strafbar ist. Wo steht das?
Mir ist klar, daß der bewußte Download einer unrechtmäßigen Kopie nicht richtig ist. Mir fehlt da aber noch die fundamentale Begründung.
Ich glaube nicht, daß der Besitz allein bereits strafbar ist.

Wenn das der Fall wäre, hätten bereits viele Serverbesitzer eine Klage am Hals. Außerdem ist der Status vieler Werke nicht immer eindeutig geklärt.
Kaufe ich mir z.B. ein eBook vom Verlag XY. Ein anderer Verlag streitet sich jedoch um die Vermarktungsrechte und gewinnt den Prozeß. Dann bin ich im Besitz einer unrechtmäßigen Kopie. Richtig? Und habe mich dadurch bereits strafbar gemacht ?

Hilfe! Ich habe eine Ausgabe von Brösels Werner "Besser ist das!" ohne die Schwärzung des Titels. Muß ich mich jetzt selbst anzeigen ?

Last edited by gromit62; 03-31-2009 at 07:21 AM.
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