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Originally Posted by gromit62
Dazu hätte ich mal gern ein paar nähere Informationen.
Wie soll ich das feststellen ? Ist dazu nicht erstmal ein Download notwendig?
Nach meinen Informationen ist ein Download nicht verboten. Der Upload oder das Anbieten ist verboten.
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Lass Dich nicht von K-Thom verunsichern, seine Aussage ist falsch.
Im Urheberrechtsgesetz (UrhG) §53 steht:
"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird."
Also wenn Du davon ausgehen kannst, dass der Anbieter das Angebotene rechtmässig in Besitz oder Eigentum hatte und sich davon eine Kopie gezogen hat, ist die Vorlage rechtmässig gewesen. Das heisst, dass dieser Download "noch" erlaubt ist. Das Angebot selbst ist allerdings nicht rechtmässig, wenn der Anbieter nicht entsprechende Rechte hat oder erworben hat.
Ein Beispiel: Ein Hörbuch aus der Bücherei geliehen und eine Kopie gezogen. Diese Kopie wird ins Internet gestellt. Der Downloader handelt rechtmässig, der Uploader nicht. Einen aktuellen Kinofilm wird ins Internet gestellt. Hier handeln Uploader und Downloader nicht rechtmässig.
Wenn es also offensichtlich ist, dass der Uploader eine rechtswidrige Vorlage hatte (hier der Kinofilm), dann nicht erlaubt. Aber es muss offensichtlich sein. Bei einem Hörbuch ist es eher wahrscheinlich, dass die Vorlage rechtmässig war und somit erlaubt (für den Download).
Alles meine Meinung, ich bin kein Rechtsanwalt.
Grüße
pumuckl-online