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Old 03-31-2009, 04:19 AM   #32
pumuckl-online
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Originally Posted by netseeker View Post
Bitte Nutzungsrechte und Kaufverträge nicht mit dem Urheberrecht durcheinanderbringen. Das sind zwei verschiedene Paar Stiefel. Der Urheber hat nicht zwingend direkt etwas mit Deinem erworbenen eBook, welches evtl. mangelhaft ist, zu tun.
Ich bringe das nicht durcheinander. Die Unterschiede sind mir klar. Ich wollte aber aus meinem Beitrag keinen seitenlangen Aufsatz machen. Vielleicht habe ich mich auch nur falsch ausgedrückt...

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Originally Posted by netseeker View Post
Das eBook stellt lediglich eine Distributionsform des Werkes dar und solange der Urheber diese nicht selbst vertreibt, ist und bleibt der Distributor, mit dem Du einen Kauf- oder Nutzungsvertrag geschlossen hast, der Ansprechpartner.
Schrieb ich das nicht mit "Der Kunde hat bezahlt und darf jetzt einem eBook guter Qualität dem Händler hinterherlaufen und hoffen, dass sich dieser kulant zeigt."?

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Originally Posted by netseeker View Post
Wenn eine Kaufsache Mängel aufweist gibt es ausreichend rechtliche Sicherheit ohne das UrhG zu bemühen.
Ich kenne das BGB recht gut und ja, ich habe eine rechtliche Sicherheit. Aber auch das schrieb ich bereits mit "Im Verbraucherschutz hat sich in den letzten Jahren wirklich viel getan, aber lässt es sich auch durchsetzen?". Was ich nicht schrieb: Ich werde aber sicherlich nicht wegen fehlendem Cover oder Inhaltsverzeichnis und auch nicht wegen Rechtschreibfehler einen Richter bemühen um 7,80 Euro herauszuklagen. Das theoretische Recht bleibt nun mal theoretisch, in der Praxis habe ich bei diesen Beträgen faktisch verloren (wer schmeisst schon gutes Geld dem schlechten hinterher).

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Originally Posted by netseeker View Post
Dafür ist das UrhG auch in keinster Weise angebracht oder ausgelegt! Du kannst nicht wissentlich einen Dritten (den Urheber) schädigen, nur weil dein Vertragspartner (der Distributor) Mist gebaut hat.
Wie würdest Du das nennen: Ich informiere heute einen eBook-Distributor über ein fehlerhaftes ebook. Wollen wir wetten, dass dieses ebook morgen noch genauso fehlerbehaftet auf der Website des Distributors steht und gekauft werden kann? Hier würde dann der Distributor wissentlich mangelhafte Ware verkaufen.

Weitere Beispiele, die direkt vom Hersteller gekauft wurden:
Syncronisationstool: Nach 3 Syncronisationsläufen belegt das Programm etwa 1,6 GB Hauptspeicher -> Schrott
Datenbank für Filme: Der Start des Programmes verlängerte sich im Laufe der Zeit von 1 Minute auf 10 Minuten, die Eingabe eines neuen Filmes dauert inzwischen fast 30 Minuten. Als die Datenbank noch leer war, war dies in wenigen Sekunden erledigt -> Schrott
Verwaltung für Musik: Täglich werden neue Fehler erkannt. Mit den notwendigen Updates werden diese korrigiert und neue Fehler produziert -> Schrott
Schnittprogramm für Festplattenrekorder: Wenn noch weitere Brennprogramme für DVDs installiert sind, wird das Brennen mit diesem Programm zum Glücksspiel. -> Schrott
Verwaltung für eBooks: Ein Programm, das sich auf einem frisch eingerichten Vista nicht starten lässt -> Schrott

(Ich lass die Namen der Programm hier mal weg, wer sie erfahren möchte, schicke mir bitte eine PM)

Und was würde der Richter sagen: Was wollen Sie eigentlich? Übliche Qualität bei Software sind nun mal Mängel und das haben Sie doch hier genügend!

Diese Programme haben etwa einen Wert von 200 € und müssen aufgrund ihrer Fehler in nächster Zeit ersetzt werden. Da ich hier keine Kopien einsetzen darf, werde ich diese wohl auch kaufen müssen.

Und jetzt kommt der Gedankensprung:
Wenn Du soviel Geld für Schrott ausgegeben hast, vielleicht überlegst Du Dir dann auch, ob Du Dir nicht lieber das nächste Hörbuch in der Bücherei ausleihst und eine "Privatkopie" machst oder ob Du das Hörbuch beim Händler kaufst und als Dankeschön einen "kleinen Virus" von Sony kostenlos dazubekommst?

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Originally Posted by netseeker View Post
Um es mal krass zu sagen: Wenn Du einem Richter oder einer Richterin so kommst, lachen die nicht mal, sondern überlegen sich nur noch die Höhe der Strafe.
Die Diskussion ging hier in erster Linie um die Privatkopie. Und die interessiert den Richter nicht, da erlaubt. Und ich glaube, dass ich hier schon ziemlich umfangreich geschrieben habe, was alles möglich ist. Auch wenn die Content-Industrie das gar nicht gerne sieht.

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Originally Posted by netseeker View Post
Eigentlich sollten die Urheber allerdings daran interessiert sein, dass ihre Werke in qualitativ gutem Zustand verkauft werden. Da aber auch die Autoren als Urheber in einer Abhängigkeit zu den Verlagen und deren Distributionswegen stehen, ist ihre Position da auch nicht gerade die Stärkste. Leider sehen Urheber und Distributoren auch oftmals nur das Risiko durch Piraterie und vergessen die Kunden, die für ordentliche Ware auch ordentliches Geld zu zahlen bereit sind.

Ansonsten gebe ich Dir in allen Punkten recht.
Immer noch?

Grüße
pumuckl-online

Last edited by pumuckl-online; 03-31-2009 at 04:33 AM.
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