Quote:
Originally Posted by pumuckl-online
Wie sieht es mit den mangelhaften eBooks aus, wie sie hier im Forum bereits beschrieben wurden. Der Kunde hat bezahlt und darf jetzt einem eBook guter Qualität dem Händler hinterherlaufen und hoffen, dass sich dieser kulant zeigt.
[..]
Wundert man sich dann noch, wenn der Verbraucher seine Rechte einfordert (oder anders ausgedrückt: sich die Einschränkungen des Urheberrechts zu nutzen macht)?
|
Bitte Nutzungsrechte und Kaufverträge nicht mit dem Urheberrecht durcheinanderbringen. Das sind zwei verschiedene Paar Stiefel. Der Urheber hat nicht zwingend direkt etwas mit Deinem erworbenen eBook, welches evtl. mangelhaft ist, zu tun. Das eBook stellt lediglich eine Distributionsform des Werkes dar und solange der Urheber diese nicht selbst vertreibt, ist und bleibt der Distributor, mit dem Du einen Kauf- oder Nutzungsvertrag geschlossen hast, der Ansprechpartner.
Wenn eine Kaufsache Mängel aufweist gibt es ausreichend rechtliche Sicherheit ohne das UrhG zu bemühen. Dafür ist das UrhG auch in keinster Weise angebracht oder ausgelegt! Du kannst nicht wissentlich einen Dritten (den Urheber) schädigen, nur weil dein Vertragspartner (der Distributor) Mist gebaut hat. Um es mal krass zu sagen: Wenn Du einem Richter oder einer Richterin so kommst, lachen die nicht mal, sondern überlegen sich nur noch die Höhe der Strafe.
Eigentlich sollten die Urheber allerdings daran interessiert sein, dass ihre Werke in qualitativ gutem Zustand verkauft werden. Da aber auch die Autoren als Urheber in einer Abhängigkeit zu den Verlagen und deren Distributionswegen stehen, ist ihre Position da auch nicht gerade die Stärkste. Leider sehen Urheber und Distributoren auch oftmals nur das Risiko durch Piraterie und vergessen die Kunden, die für ordentliche Ware auch ordentliches Geld zu zahlen bereit sind.
Ansonsten gebe ich Dir in allen Punkten recht.