@K-Thom:
Ich glaube nicht, daß dieser Zwitter (Buchpreisbindung + 19% MwSt) einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde. Man müßte es halt nur darauf ankommen lassen - und die eigenen e-books z.B. nur mit 7% MwSt verkaufen ...
Und was Kopierschutz betrifft - man darf keinen
wirksamen Kopierschutz umgehen, das ist richtig. Die Frage ist - ab wann ist ein Kopierschutz wirksam? Reicht eine einfache Datei "DRM.dll", die mit sinnlosen Zeichen gefüllt ist (+ einem Kopierschutz-Pictogramm auf der Programmverpackung und/oder in der Programmbeschreibung) aus - oder muß der Kopierschutz tatsächlich das tun - also auf einem Out-of-the-Box installiertem Betriebssystem in der Lage sein, den Kopiervorgang zu unterbinden, ohne, daß man ihn mit Bordmitteln aushebeln kann? Wie nun, wenn der Kopierschutz betriebssystemabhängig ist und unter Linux oder MacOSX einfach nicht arbeitet? Und der beschuldigte User nachweisen kann, daß er Betriebssysteme, auf denen der Kopierschutz arbeitet, einfach nicht benutzt? Ist er dann immer noch "wirksam" im Sinn des Gesetzes?