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Originally Posted by K-Thom
Im Zweifelsfall gilt: Wer kann sich den besseren Anwalt leisten? Wer kann die Sache aussitzen? Wer kann sich einen Vergleich leisten? Du oder die Buchindustrie?
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Das mit dem $53 müsste tatsächlich ein Gericht klären - leider. Rein technisch gesehen ist ein eBook kein Computerprogramm, sondern lediglich Inhalt bzw. Inhalt auf einem anderen "Träger" (Medium). Dies ist bspw. vergleichbar mit einer Datenbank mit Firmendaten, lediglich das DBMS ist ein Computerprogramm, die Daten sind Inhalt. Dazu kommt, das ePub bspw. ein offener Standard des IDPF ist und sich somit eBooks die diesem Standard folgen perse nicht als Computerprogramme defnieren lassen. ePub beschreibt Regeln für Formatierung, Strukturierung und Verpackung, jedoch keine Ausführungsanweisungen. Der Gesetzgeber bezieht sich bei Computerprogrammen exakt auf beinhaltete "Anweisungen zur Ausführung". Hält man sich daran, dann sind lediglich die interpretierenden Anwendungen wie ADE Computerprogramme, da sie Anweisungen zur Ausführung z.B. für die Darstellung eines ePubs, beinhalten.
Das Folgende ist meine persönliche Meinung und soll niemanden ermuntern sich auf eine rechtliche Auseinandersetzung einzulassen.
Das Argument mit den Anwaltskosten ist ein "Totschlag-Argument" nach dem Motto: Der Gesetzgeber hatte eine bestimmte Absicht aber du kannst sie aufgrund finanzieller Unterlegenheit nicht durchsetzen.
Hier kann man in Deutschland glücklicherweise dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit (ich = natürliche Person, Börsenverein des Buchhandels = juristische Person und "Kaufmann") vertrauen. Ich "genieße" als natürliche Person eingeschränkten Schutzbedarf gegenüber juristischen Personen. Ein nicht richterlich verordneter Vergleich käme also für mich nicht in Frage.