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Old 03-29-2009, 12:16 PM   #3
K-Thom
The one and only
K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.
 
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Das ist so in dieser Form nicht ganz korrekt, mtravellerh.

Für den privaten Gebrauch dürfen die Texte frei verwendet werden, sieher hier: http://gutenberg.spiegel.de/index.php?id=22
Und Hille & Partner (die Betreiberfirma hinter den Texten für PG-DE) wird nichts dagegen einwenden können, wenn ich aus den html-Schnipseln ein anderes Format für meinen eigenen Gebrauch zusammenbastle.

Grundsätzlich ist es so, dass die original Texte zwar urheberrechtsfrei sind - nicht aber die Dateien auf PG-DE.
Die Romane wurden alle eingescannt und nachbearbeitet, spricht korrigiert. Für diese vorliegende Fassung (NUR für diese!) liegen die Nutzunsgrechte bei Hille & Partner. Wenn also ein kommerzieller Anbieter sich selbst Geld sparen möchte und auf die Scans von PG-DE zurückgreifen will, ist es das gute Recht von Hille & Partner zu sagen "Moooment, wir haben uns die Arbeit gemacht - beteiligt uns am Gewinn! Oder scannt's selbst ein!"

Ich werde dabei auch nicht müde, auf eines ganz deutlich hinzuweisen. Es ist eine Unsitte, die vor allem die Musikindindustrie durch ihren Klagen hier eingeführt hat, die aber auch bereitwillig auch von vielen Stellen übernommen wurde (selbst Hille & Partner benutzen es auf PG-DE nicht korrekt).

Es geht um das "Copyright".
Das Copyright ist eine US-amerikanische Einrichtung. Es hat völlig andere Rahmenbedingungen und Auswirkungen als das deutsche Urheberrecht. Sehr vereinfacht ausgedrückt stellt das Coypright eine Mischung aus deutschem Urheberrecht und Nutzungsrecht dar.
Mit dem üblen Unterschied, dass in den USA der Urheber seine Rechte komplett verkaufen kann und dann nicht mehr als Urheber gilt. In Deutschland schlicht unmöglich, selbst wenn der Urheber es wollte.

Hille & Partner haben an den von ihnen eingescannten und bearbeiteten Texten ganz klar das Nutzungsrecht. Das ist auch das eigentlich entscheidende, um damit Geld zu verdienen. Ein Urheberrecht könnten sie wie mtravellerh schon richtig angemerkt hat, nur beanspruchen, wenn ihre Bearbeitung eine gewisse Schöpfungshöhe hat. Wovon bei Scans und reinen Korrekturen kein deutsche Gericht ausgehen wird.
Das Urheberrecht lag einmal ganz klar bei den Autoren, bis 70 Jahre nach ihrem Tod.

Wenn also Firmen ihre Rechte wahren - bei Musik, Filme und in Zukunft auch eBooks -, dann geht es ihnen um die Wahrung der (manchmal) teuer erkauften Nutzungsrechte und nicht um das Urheberrecht des Autors.
Das ist Augenwischerei.

Last edited by K-Thom; 03-29-2009 at 12:19 PM.
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