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Old 03-29-2009, 06:58 AM   #21
K-Thom
The one and only
K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.
 
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In diesem Thread kommt eines ganz deutlich zum Tragen - die Annahme, dass es im deutschen Gesetz ein Recht auf eine Privatkopie gibt.

Dieses Recht auf Privatkopie gibt es gesetzlich nicht! Es ist nicht einklagbar!

Privatkopien werden aufgrund der zugrunde liegenden Medien geduldet, eventuell erlaubt. Aber sie sind KEIN Recht, auf das ich einen Anspruch habe. Unabhängig davon, ob wir von Software, DVDs, Musik oder eBooks sprechen.
Die Möglichkeit zur Privatkopie ist lustigerweise mal ein für Deutsche unüblicher Pragmatismus aus dem Alltagsgebrauch.
Bevor jetzt Einwände kommen - kurz googeln "Recht auf Privatkopie", dann posten. Erlaubt sind lediglich Sicherungskopien. Diese sind juristisch aber etwas völlig anderes als eine Privatkopie!!!

1.) Wer ein Buch einscannt, dessen Eigentümer man ist (ein Buch aus der Stadtbücherei besitzt man vorübergehend, aber man ist nicht dessen Eigentümer), kann sich davon eine private Kopie erstellen. Nicht, weil es erlaubt ist. Sondern weil es geduldet wird. Und weil auf alle Geräte zur Kopierung eines Buchs bereits Abgaben beim Kauf gezahlt werden - Scanner wie Drucker oder CD-Brenner.

2.) Die Weitergabe ist schon sehr heikel. Denn hier ist schon die Art und Weise entscheidend, WIE man es weitergibt. Und natürlich auch, an WEN.
Schließt ein Freund seinen USB-Stick an meinen PC und lädt sich das eBook darauf oder gebe ich ihm eine CD mit meinen (selbst eingescannten!) eBooks, wird dies im Rahmen der Privatkopie noch toleriert.
Stellt man dagegen einen Link auf eine Homepage oder bietet es per P2P o.ä. an, ist es die unerlaubte Verbreitung unherberrechtlichen geschützten Materials und schlichtweg verboten. Macht euch nicht unglücklich. Tut's einfach nicht.

3.) Die Entfernung der DRM zum Zweck der Kopie ist verboten. Punkt. Man schließt beim Kauf eines eBooks mit dem Händler einen Vertrag. Und an diese vertraglichen Vorgaben hat man sich zu halten, solange sie rechtlich gültig sind. Hier gelten vor allem die vielgeliebten und gerne gelesenen AGB.

4.) Ist ein im Internet angebotenes eBook offensichtlich aus rechtswidriger Quelle, ist der Download verboten. Unabhängig davon ob man das Original als Buch im Schrank stehen hat. Dies gilt für alle digitalen Medien.
Hier verlangt die Rechtssprechung vom User sehr viel Aufmerksamkeit. Denn das entscheidet nicht der User, ob die Quelle offensichtlich rechtswidrig war, sondern schlimmstenfalls nachträglich der Richter.
Ganz klar ist: Bekomme ich ein eBook angeboten, dessen Autor noch nicht 70 Jahre verstorben ist und es sich nicht gerade um die unbekannten Werke eines Freizeitautors handelt, kann man prinzipiell davon ausgehen dass der Titel eher aus einer offenkundig rechtswidrigen Quelle stammt.
Jede anderweitige Annahme ist ganz klar ein Spiel mit dem Feuer!

Wer ein Buch einscannen will oder die DRM an einem eBook knackt, kann dies tun. Wer sollte einen hindern? Was ein Kläger nicht weiß, macht ihn nicht heiß.
Aber die Verbreitung dieser Kopie kann so unangenehme Folgen haben, dass man tunlichst darauf verzichten sollte.

Nachtrag: Das hier ist ein sehr schöner Artikel, der die Punkte aus anwaltlicher Sicht noch mal gut zusammenfasst:

http://www.it-recht-kanzlei.de/priva...eberrecht.html

Last edited by K-Thom; 03-29-2009 at 07:05 AM.
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