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Old 03-24-2009, 12:04 PM   #19
pumuckl-online
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Originally Posted by gromit62 View Post
Ja, ich frage nicht als Urheber sondern als (Weiter-)Verkäufer meines Nutzungsrechts. Mir ist klar, daß man wie bei Software nur Nutzungsrechte besitzt.
Du kannst ein Buch, eine CD, ein Bild weitergeben und der neue Besitzer hat damit ein Nutzungsrecht an seinem neuen Besitz.

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Originally Posted by gromit62 View Post
Manche Softwareschmieden wollen aber sogar die Weiterveräußerung dieses Nutzungsrechts untersagen bzw. zustimmungspflichtig machen. Sowas kann einzelvertraglich festgelegt sein.
Ja. Leider.

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Originally Posted by gromit62 View Post
Aber wie verhält es sich hier gewöhnlich bei eBooks?
In welcher Beziehung: Theorie, Rechtlich oder Praktisch...?

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Originally Posted by gromit62 View Post
Es können Probleme auftauchen, wenn technisch eine Bindung an das Gerät installiert ist. Das Nutzungsrecht ist aber rechtlich an den Käufer des Nutzungsrechts gebunden, oder ?
Nun, ist die Frage ob ich bei einem eBook Eigentum überhaupt übertragen kann. Ich würde das mal verneinen. Ich würde auch mal behaupten, dass ich durch Bezahlung des eBooks nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht habe und das dies nicht zu veräussern ist.

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Originally Posted by gromit62 View Post
Verkaufe ich nun mit dem Lesegerät gleichzeitig das Nutzungsrecht an den Inhalt?
Spätestenst beim ersten Syncronisieren dürfte das eBook nicht mehr lesbar sein (wenn es DRM-geschützt ist). Ich würde dies verneinen.

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Originally Posted by gromit62 View Post
Darf ich und meine Freunde (als Privatkopie-Besitzer) diese dann noch verwenden?
Rechtlich oder Vertraglich? Urheberrechtlich würde ich dies bejahen, vertraglich verneinen.

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Originally Posted by gromit62 View Post
Oftmals darf man ja eBooks gleichzeitig auf 2, 4 oder 6 eigenen Geräten registrieren. Wie verhält man sich dann korrekt, wenn ein Gerät veräußert wird ?
Ich denke, dass der neue Besitzer mit den eBooks nicht viel anfangen kann (siehe oben)

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Originally Posted by gromit62 View Post
Ich glaube das wird auch für einen Rechtsanwalt kompliziert.
Vielleicht machen wir uns auch einfach zuviel Gedanken...

Grüße
pumuckl-online
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