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Originally Posted by pumuckl-online
Schreibst Du jetzt von den Rechten als Urheber oder als Nutzer?
Urheber bleibst Du immer an Deinen Werken. Welche Rechte der Urheber an seinen Werken abgibt kann vertraglich geregelt werden.
Der Nutzer erwirbt kein Eigentum sondern nur das Nutzungsrecht am Werk. Nehmen wir ein Buch aus dem Fachhandel. Der Nutzer erhält Eigentum am Papier und ein Nutzungsrecht am Inhalt.
pumuckl-online
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Ja, ich frage nicht als Urheber sondern als (Weiter-)Verkäufer meines Nutzungsrechts. Mir ist klar, daß man wie bei Software nur Nutzungsrechte besitzt.
Manche Softwareschmieden wollen aber sogar die Weiterveräußerung dieses Nutzungsrechts untersagen bzw. zustimmungspflichtig machen. Sowas kann einzelvertraglich festgelegt sein.
Aber wie verhält es sich hier gewöhnlich bei eBooks?
Es können Probleme auftauchen, wenn technisch eine Bindung an das Gerät installiert ist. Das Nutzungsrecht ist aber rechtlich an den Käufer des Nutzungsrechts gebunden, oder ?
Verkaufe ich nun mit dem Lesegerät gleichzeitig das Nutzungsrecht an den Inhalt? Darf ich und meine Freunde (als Privatkopie-Besitzer) diese dann noch verwenden?
Oftmals darf man ja eBooks gleichzeitig auf 2, 4 oder 6 eigenen Geräten registrieren. Wie verhält man sich dann korrekt, wenn ein Gerät veräußert wird ?
Ich glaube das wird auch für einen Rechtsanwalt kompliziert.