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Originally Posted by gromit62
Ich glaube, wir reden einander vorbei.
Naturlich gibt es Werke auf die es kein Copyright gibt. Du kannst es auch Urheberschutz nennen.
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Das Copyright hat in Deutschland keine rechtliche Bedeutung. Es ist nichts anderes als eine Information für den Nutzer.
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Originally Posted by gromit62
Außerdem wird der Schutz spätestens 70 Jahre nach dem Tod des Autors aufgehoben. Sonst gäbe es hier nicht soviel von May, Poe, Verne, etc. zum Download.
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Natürlich gibt es Ausnahmen. Aber hier im Thread ging es ursprünglich um die Möglichkeiten der Privatkopie.
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Originally Posted by gromit62
Das Problem ist doch oft nur: Wie erkenne ich einem Werk an, daß es noch urheberrechtlich geschützt ist, wenn kein Copyright-Vermerk enthalten ist ?
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Über dieses Thema könnte man eine Doktorarbeit schreiben.
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Originally Posted by gromit62
Aber wie gesagt, wir haben uns da sicherlich nur mißverstanden.
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Wahrscheinlich.
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Originally Posted by gromit62
Zu diskutieren wäre eigentlich nur noch der Begriff Privatkopie von urheberrechtlich geschützten Werken und was damit geschehen darf.
Ich darf ein urheberrechtlich geschütztes Buch ja an Freunde aus-/ bzw. verleihen und sogar an Fremde weiterverkaufen.
Nur wie sieht es mit der Kopie aus? Was darf ich da noch?
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Die Kopie darfst Du behalten, die Kopie darfst Du zusammen mit dem Original an den zukünftigen Besitzer weitergeben, die Kopie darfst Du an Deinen besten Freund weitergeben, Dein bester Freund darf Dich bitten, eine Kopie von Deiner Kopie anzufertigen.
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Originally Posted by gromit62
Wie ist der Freundeskreis definiert?
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Zu diesen Personen muss eine persönliche Bindung bestehen. Im Normalfall ist dieser Kreis recht klein.
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Originally Posted by gromit62
Darf das eine Internetbekanntschaft sein?
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Wenn die persönliche Bindung besteht, ja.
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Originally Posted by gromit62
Kann eine geschlosssene Benutztergruppe untereinander tauschen?
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Ohne persönliche Bindung. Nein.
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Originally Posted by gromit62
Bei der digitalen Kopie ist die Kopie mit dem Orginal gleichwertig. Wie behält man die Kontrolle über die Werke ? Wenn ich meine Rechte daran z. B. durch Verkauf weitergebe, muß ich sicherlich auch jede Kopie weitergeben bzw. vernichten.
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Schreibst Du jetzt von den Rechten als Urheber oder als Nutzer?
Urheber bleibst Du immer an Deinen Werken. Welche Rechte der Urheber an seinen Werken abgibt kann vertraglich geregelt werden.
Der Nutzer erwirbt kein Eigentum sondern nur das Nutzungsrecht am Werk. Nehmen wir ein Buch aus dem Fachhandel. Der Nutzer erhält Eigentum am Papier und ein Nutzungsrecht am Inhalt.
Alles nur meine Meinung.
Grüße
pumuckl-online