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Old 03-24-2009, 03:46 AM   #16
gromit62
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Originally Posted by pumuckl-online View Post
OK, dann fange ich mal damit an...



Das kannst Du knicken. Die Verbreitung ausserhalb dem engen Freundeskreis ist prinzipell verboten, ausser der Rechteinhaber hat dies explizit erlaubt. Damit wäre diese Diskussion schon vorbei.

Aus diesem Grunde sprach ich von der Privatkopie: Die einzige Möglichkeit für uns Bürger, kostenlos oder preiswert an Werke zu kommen, die wir uns sonst vielleicht nicht leisten können.



Nicht kann, ein Werk im urheberrechtlichen Sinn ist immer geschützt. Ein Werk, das keins ist, kann auch nicht durch ein Copyright geschützt werden.



Wikipedia erklärt es meiner Meinung nach Recht gut:

-Urheberrecht-
"Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen (für das deutsche Recht: § 2 Abs. 2 UrhG), insbesondere Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, zum Beispiel Kompositionen, Gemälde, Skulpturen, Texte, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen sowie Computerprogramme. Ein urheberrechtlicher Schutz entsteht für ein Werk, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist, also vereinfacht ausgedrückt kreativ genug ist beziehungsweise in dem Werk die Individualität des Schöpfers zum Ausdruck kommt."

-Copyright-
"Im deutschen Recht entstehen Urheberrechte automatisch mit der Schaffung eines Werks. Ein Copyright-Vermerk ist nicht erforderlich. Der Hauptzweck des Vermerks liegt in der Übermittlung der Aussage, dass jemand Urheberrechte für sich oder andere reklamiert. Der Vermerk selbst führt jedoch nicht zum Bestehen von Urheberrechten. Ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, bestimmt sich allein nach dem Gesetz. Dazu ist zum Beispiel eine ausreichende Schöpfungshöhe notwendig."



Es gibt eigentlich nur 2 Fragen...

1. Was darf ich?

Antwort: Alles was im Urheberrecht steht!

2. Wie mache ich es?

Antwort: Egal, nur darf ich nicht gegen Frage 1 verstossen

Grüße
pumuckl-online
Ich glaube, wir reden einander vorbei.
Naturlich gibt es Werke auf die es kein Copyright gibt. Du kannst es auch Urheberschutz nennen. Du hast ja selbst Beispiele genannt. Außerdem wird der Schutz spätestens 70 Jahre nach dem Tod des Autors aufgehoben. Sonst gäbe es hier nicht soviel von May, Poe, Verne, etc. zum Download. Das Problem ist doch oft nur: Wie erkenne ich einem Werk an, daß es noch urheberrechtlich geschützt ist, wenn kein Copyright-Vermerk enthalten ist ?

Aber wie gesagt, wir haben uns da sicherlich nur mißverstanden. Zu diskutieren wäre eigentlich nur noch der Begriff Privatkopie von urheberrechtlich geschützten Werken und was damit geschehen darf.
Ich darf ein urheberrechtlich geschütztes Buch ja an Freunde aus-/ bzw. verleihen und sogar an Fremde weiterverkaufen.
Nur wie sieht es mit der Kopie aus? Was darf ich da noch?
Wie ist der Freundeskreis definiert? Darf das eine Internetbekanntschaft sein? Kann eine geschlosssene Benutztergruppe untereinander tauschen?
Bei der digitalen Kopie ist die Kopie mit dem Orginal gleichwertig. Wie behält man die Kontrolle über die Werke ? Wenn ich meine Rechte daran z. B. durch Verkauf weitergebe, muß ich sicherlich auch jede Kopie weitergeben bzw. vernichten.

Last edited by gromit62; 03-24-2009 at 03:48 AM.
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