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Originally Posted by gromit62
da müssen wir wohl doch mal ein paar Haare spalten. ;-)
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OK, dann fange ich mal damit an...
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Originally Posted by gromit62
Ich sprach nicht von der Privatkopie sondern von der Verbreitung, d.h einem großen Leserkreis zugänglich machen.
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Das kannst Du knicken. Die Verbreitung ausserhalb dem engen Freundeskreis ist prinzipell verboten, ausser der Rechteinhaber hat dies explizit erlaubt. Damit wäre diese Diskussion schon vorbei.
Aus diesem Grunde sprach ich von der Privatkopie: Die einzige Möglichkeit für uns Bürger, kostenlos oder preiswert an Werke zu kommen, die wir uns sonst vielleicht nicht leisten können.
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Originally Posted by gromit62
Natürlich hast Du recht, daß ein Werk auch ohne den Copyright-Vermerk geschützt sein kann.
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Nicht kann, ein Werk im urheberrechtlichen Sinn ist immer geschützt. Ein Werk, das keins ist, kann auch nicht durch ein Copyright geschützt werden.
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Originally Posted by gromit62
Dieser Vermerk mach es uns jedoch einfacher ein geschütztes Werk zu erkennen.
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Wikipedia erklärt es meiner Meinung nach Recht gut:
-Urheberrecht-
"Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen (für das deutsche Recht: § 2 Abs. 2 UrhG), insbesondere Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, zum Beispiel Kompositionen, Gemälde, Skulpturen, Texte, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen sowie Computerprogramme. Ein urheberrechtlicher Schutz entsteht für ein Werk, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist, also vereinfacht ausgedrückt kreativ genug ist beziehungsweise in dem Werk die Individualität des Schöpfers zum Ausdruck kommt."
-Copyright-
"Im deutschen Recht entstehen Urheberrechte automatisch mit der Schaffung eines Werks. Ein Copyright-Vermerk ist nicht erforderlich. Der Hauptzweck des Vermerks liegt in der Übermittlung der Aussage, dass jemand Urheberrechte für sich oder andere reklamiert. Der Vermerk selbst führt jedoch nicht zum Bestehen von Urheberrechten. Ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, bestimmt sich allein nach dem Gesetz. Dazu ist zum Beispiel eine ausreichende Schöpfungshöhe notwendig."
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Originally Posted by gromit62
Zudem bleibt hierbei die Möglichkeit, eine Privatkopie einfach herzustellen.
Auch digitale Wasserzeichen sind nützlich. Beim DRM-Schutz ist das nicht mehr so einfach. Zumindest gibt es Probleme den Inhalt vom Gerät zu trennen. Was ist denn z.B. wenn Du Deine Bücher behalten willst, aber Dein ebook-Reader soll veräußert werden. Da kannst Du nur alles runterlöschen und darauf vertrauen, daß man Dir die Registrierung Deiner Bücher auf ein neues Gerät zuläßt. Das ist aber eventuell eine aufwendige Kiste wenn:
- Du viele unterschiedliche Quellen hast,
- der Lieferant nicht mehr da ist,
- das Registrierungssystem wechselt,
- man Deine Daten verloren oder gelöscht hat.
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Es gibt eigentlich nur 2 Fragen...
1. Was darf ich?
Antwort: Alles was im Urheberrecht steht!
2. Wie mache ich es?
Antwort: Egal, nur darf ich nicht gegen Frage 1 verstossen
Grüße
pumuckl-online