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Originally Posted by gromit62
Bei einem Musikstück wird es in der Regel nicht erkennbar, ob ein rechtefreies Werk vorliegt. Da muß schon ein DRM-Mechanismus wirken. Ich habe jedenfalls noch keine Ansage zum Musikstück mit dem Verweis auf ein copyright gehört. Wenn nun jemand ein DRM entfernt um das Musikstück zu verbreiten, läßt sich nicht mehr erkennen, ob ein geschütztes Werk vorliegt. Es ist sozusagen erkennbar frei.
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Nein, ist es nicht. Es unterliegt nach wie vor dem Urheberrecht.
Ein Werk bleibt ein Werk, egal ob Original, es kopiert wurde, der Kopierschutz entfernt, gekennzeichnet mit 'copyright' oder keine Kennzeichnung hat. Es unterliegt immer dem Urheberrecht.
Vielleicht ein kurzes Beispiel:
Der Himmel ist blau,
ich sauf mich jetzt blau.
copyright by pumuckl-online
Ist das jetzt Urheberrechtlich geschützt? Nein, ist es nicht. Weil es kein Werk im Urheberrechtlichen Sinne ist (trotz copyright).
Meine 50-seitige Lebensgeschichte ohne copyright-Vermerk ist selbstverständlich ein Werk im Urheberrechtlichen Sinne und ist dann entsprechend geschützt (trotz fehlendem copyright).
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Originally Posted by gromit62
Wie ist es bei einem gescanntem Buch ? Erst wenn hier der Copyright-Vermerk entfernt wird, kann man nicht mehr erkennen das ein geschütztes Werk vorliegt.
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Ob ein Werk im Urheberrechtlichen Sinne vorliegt, entscheidet im Zweifelsfall der Richter.
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Originally Posted by gromit62
Der Unterschied zwischen beiden Fällen besteht darin, daß ein Dritter von einem DRM geschützen Musikstück keinen Nutzen ziehen kann. Es sei denn er entfernt das DRM selbst, was strafbar sein kann. (Umgehung eines Kopierschutzes)
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Prinzipell besteht das Recht auf Privatkopie. Auch bei DRM geschüztem Material. Man darf nur nicht den Kopierschutz umgehen. Aber selbstverständlich darf man ein DRM-ebook drucken (falls möglich) und wieder einscannen; eine DRM-MP3 problemlos analog kopieren.
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Originally Posted by gromit62
Ein Buch kann jedoch auch mit Copyright-Vermerk vervielfältigt und von dritten genutzt werden. Solange jedoch der Copyright-Vermerk erkennbar ist, dürfte erkennbar sein, daß eine Verbreitung durch Vervielfältigung (im Gegensatz zur Ausleihe) nicht genehmigt ist.
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Nein, weil die Privatkopie im Urheberrecht verankert ist. Dafür zahlen wir alle zum Ausgleich die GEMA-Gebühren.
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Originally Posted by gromit62
Besonders über den Freundeskreis hinaus ist die Verbreitung bestimmt nicht erlaubt.
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Über den engsten Freundeskreis hinaus ist jede Kopie unzulässig.
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Originally Posted by gromit62
Also ich benutzte Tauschbörsen aus vorgenannten Gründen nicht. Aber ich finde eine Menge zum Download auf z.B. offenen FTP-Servern.
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Von Tauschbörsen kann ich auch allen nur abraten.
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Originally Posted by gromit62
Übrigens: Auch wenn die Strafverfolger erst bei größeren Mengen aktiv werden, ändert das nichts an der Unrechtmäßigkeit solcher Aktivitäten.
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Ich gebe zu, dass 'von der Staatsanwaltschaft nicht zu fürchten' nicht ganz deutlich war.
Nochmal kurz zu Copyright: Copyright bei Texten, Bildern, Musik ist nichts anderes als bei Software die sogenannten EULAs -> Überflüssig. Bücher, Bilder, Musik und Software die ich im gewöhnlichen Handel (nicht vom Hersteller) erwerbe, unterliegt dem Urheberrecht bezüglich Vervielfältigung und Rechte. Keinem Copyright und keiner EULA.
Grüße
pumuckl-online
PS: Leider bei rechtlichen Dingen notwendig: Ich bin kein Anwalt und oben steht nur meine Meinung. Bitte beachten, dass ich nur zum Thema 'private Nutzung' von urheberrechtlich geschützen Werken schreibe.