Hallo pumuckel-online,
Bei einem Musikstück wird es in der Regel nicht erkennbar, ob ein rechtefreies Werk vorliegt. Da muß schon ein DRM-Mechanismus wirken. Ich habe jedenfalls noch keine Ansage zum Musikstück mit dem Verweis auf ein copyright gehört. Wenn nun jemand ein DRM entfernt um das Musikstück zu verbreiten, läßt sich nicht mehr erkennen, ob ein geschütztes Werk vorliegt. Es ist sozusagen erkennbar frei.
Wie ist es bei einem gescanntem Buch ? Erst wenn hier der Copyright-Vermerk entfernt wird, kann man nicht mehr erkennen das ein geschütztes Werk vorliegt.
Der Unterschied zwischen beiden Fällen besteht darin, daß ein Dritter von einem DRM geschützen Musikstück keinen Nutzen ziehen kann. Es sei denn er entfernt das DRM selbst, was strafbar sein kann. (Umgehung eines Kopierschutzes). Ein Buch kann jedoch auch mit Copyright-Vermerk vervielfältigt und von dritten genutzt werden. Solange jedoch der Copyright-Vermerk erkennbar ist, dürfte erkennbar sein, daß eine Verbreitung durch Vervielfältigung (im Gegensatz zur Ausleihe) nicht genehmigt ist.
Besonders über den Freundeskreis hinaus ist die Verbreitung bestimmt nicht erlaubt.
Also ich benutzte Tauschbörsen aus vorgenannten Gründen nicht. Aber ich finde eine Menge zum Download auf z.B. offenen FTP-Servern. Hierbei muß ich selbst nichts zum Upload bereitstellen.
Übrigens: Auch wenn die Strafverfolger erst bei größeren Mengen aktiv werden, ändert das nichts an der Unrechtmäßigkeit solcher Aktivitäten.
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