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Originally Posted by gromit62
Hmm. Ich glaube hier solltest Du das Wort "darf" gegen "muß" tauschen.
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Das möchte ich bezweifeln. Ich darf selbst die Kopie herstellen, ein Dritter darf für mich die Kopie herstellen und der Freund darf die Kopie herstellen.
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Originally Posted by gromit62
Wenn noch Copyright-Hinweise enthalten sind, ist die Sache ja wohl klar.
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Was hat ein Copyright-Hinweis für eine rechtliche Bedeutung in Bezug auf die Privatkopie? Im Urheberrecht habe ich diesen Begriff noch nicht entdeckt.
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Originally Posted by gromit62
Besonders hervorzuheben ist der Umstand, daß ein frei zum Download angebotenes Werk tatsächlich legal heruntergeladen werden kann, wenn nicht erkennbar ist, daß hierbei die Rechte eines Dritten gefährdet werden.
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Sorry, wenn ich auch hier widerspreche. Der Blick geht an dieser Stelle nicht auf die Rechte Dritter.
1. Stelle Dir eine Strasse vor, die Du entlang gehst. Plötzlich steht da ein Stand mit aktuellen CDs Deiner Lieblingsband. Ein Schild weist darauf hin, dass diese CDs verschenkt werden. Weit und Breit kein Mensch in der Nähe.
2. Du bist im Internet und siehst ein Album Deiner Lieblingsband zum freien Download angeboten.
Meiner Meinung nach sind beide Fälle ähnlich. Beide Male hast Du fast keine Chance zu erkennen, ob Du Dich rechtlich richtig verhälst, wenn Du Dich einfach bedienst. Aus diesem Grunde scheint hier der Gesetzgeber pro Nutzer und gegen Urheber zu entscheiden.
Natürlich ist uns allen klar, dass ...
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Originally Posted by gromit62
Strafbar macht sich allerdings dejenige, der geschützte Werke zum Download anbietet. Also z.B. in Tauschbörsen.
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Also auch der derjenige, der sich sein Content aus Tauschbörsen besorgt. Oder gibt es inzwischen Programme, bei denen man das automatische Anbieten verhindern kann?
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Originally Posted by gromit62
Besonders findige Anbieter laden sich ihre Privatkopien ins Netz (z.B. mit eigenem FTP-Server) und "vergessen" den Zugang zu schützen.
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Ein offener FTP-Server würde ich rechtlich mit einer offenen Website gleichsetzen.
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Originally Posted by gromit62
Mir ist jedoch nicht klar, was den Uploader erwartet? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !
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Nun, das kommt auf den Content an. Bei Musik gilt da so eine Grenze bei 1000 bis 2000 Titel (kommt auf das Bundesland an). Wer darunter bleibt, hat zumindest von der Staatsanwaltschaft nicht zu fürchten. Auch der Content-Industrie macht man es schwerer. Bei Privat und einfach gelagerten Fällen gibt es jetzt humane Höchstgrenzen.
Was mich allerdings interessiert, ist folgendes: Stelle Dir ein geschützter FTP-Server mit 100.000 MP3 Dateien vor. 4 Deiner besten Freunde haben darauf Zugriff. Aus dieser Sicht verhälst Du Dich rechtlich einwandfrei. Aber welcher Richter glaubt einem bei dieser Menge noch?
Grüße
pumuckl-online