Quote:
Originally Posted by netseeker
Vorsicht mit der gasl, da muss man bei jedem Buch genau nachprüfen. Die haben nämlich etliche der Titel nachbearbeitet und Ausbesserungen/Änderungen sowie Abgleiche mit anderen Ausgaben/Übersetzungen vorgenommen. Das ist allerdings immer am Anfang des Buchs vermerkt. In so einem Fall dürfen wir das Buch nicht verwenden, da zumindest die Änderungen geschützt sind. Wobei man natürlich dann immer noch um Erlaubnis fragen kann...
|
Kannst du ein Beispiel nennen? Ich kann mir gerade nicht ganz vorstellen, was du meinst. Machen die ein OCR der Digitalisate und basteln dann sowas wie eine kritische kommentierte Ausgabe aus div. alten Ausgaben?
Ich habe dort bisher v.a. gemeinfreie Bücher die aus dem 18./19. Jhd. stammen geladen und da war die maximale Nachbearbeitung das Anlegen von Lesezeichen im PDF. Meines Wissens (IANAL) reicht das bloße zweidimensionale Scannen eines gemeinfreien Werkes nicht aus, um darauf ein neues Urheberrecht zu erzeugen (auch wenn das manche Anbieter von Digitalisaten leider anders sehen wollen. Stichwort: Copyfraud) Weshalb ja die Anbieter des dt. Projekt Gutenbergs auch ihr HTML-Layout für schützenswert halten, nicht den Text -- obwohl ersteres wohl kaum soviel Schöpfungshöhe ausweist, dass es als Werk gelten kann