Das war’s dann wohl: Dem Bundesverfassungsgericht war die Beschwerde des C.H.Beck-Verlags gegen das VG-Wort-Urteil wohl zu blöd, daher haben sie sie nicht einmal zur Entscheidung angenommen (Pressemitteilung
hier).
Außerdem: Juristen haben schöne Wörter, die sonst niemand kennt, z.B. »Nebenintervenientin«.