Ich bastele gerade an Georg Forsters
Reise um die Welt in der Version des Erstdrucks, der beim DTA digitalisiert vorliegt. Natürlich möchte ich auch die Illustrationen einbinden. Nun habe ich in die
Nutzungsbedingungen geschaut und dort unter "3. Bilddigitalisate" folgendes gefunden:
Quote:
Soweit nicht explizit gekennzeichnet gilt: Voraussetzung für die Anzeige der Bilddigitalisate im Rahmen des DTA ist, dass die Bilddaten nur zu wissenschaftlichen und privaten, nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden und bei der Bildanzeige auf die besitzende Bibliothek und das angezeigte Exemplar verwiesen wird. Eine Publikation der Bilddigitalisate durch Dritte ist nur in Abstimmung mit der besitzenden Bibliothek und entsprechend den dort geltenden Bestimmungen möglich.
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(Hervorhebung durch mich.)
Klar, das DTA will sich rechtlich absichern durch diese Bestimmung. Aber ich muss doch nicht ernsthaft bei - in diesem Fall - der Staatsbibliothek zu Berlin nachfragen, ob ich ihre (teils noch dazu stümperhaften) Scans von Illustrationen eines über zweihundert Jahre alten Buches nutzen darf, oder?

Wenn diese Scans von ihrer künstlerischen Schöpfungshöhe schauen könnten, würde ihr Blick nicht über die Kante meines Teppichs reichen...
Ich bitte um Rat der Copyright-Experten.