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Old 01-26-2009, 05:43 AM   #3
-Thomas-
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Sehr interessante Idee, gefällt mir. Zwei Gedanken dazu:

1. Im §53 geht es ja um die Vervielfältigung eines Werkes. Man muss sich hier fragen, was denn das Werk überhaupt ist. Wenn man als "Werk" das geschriebene Wort, die gestalteten Charaktere, also den Inhalt des Buches allgemein sieht, wäre das Werk unabhängig vom Träger (Buch), und man dürfte daher auch ein anderes Exemplar einscannen. Wenn als Werk jedoch das Buch selbst angesehen wird, also die Zusammenstellung mehrerer bedruckter Papierseiten, dürfte man nur das eigene Exemplar einscannen. Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber ich tendiere zum ersteren: Wenn man ein eingescanntes und ge-OCR-tes Buch in eine Tauschbörse stellt, stellt man ja auch den Inhalt rein, und der ist urheberrechtlich geschützt. Wie die Papierseiten aussehen, ist dann ja egal --> dürfte kein Problem darstellen

2. Man muss hier aber auch unterscheiden, welche Nutzungsrechte ich an dem Buch habe. Beim Kauf in der Buchhandlung überlässt der Händler mir ein Exemplar des Werks im Rahmen eines Kaufvertrags, d.h. das Exemplar ist in meinem Besitz und darf insbesondere uneingeschränkt genutzt werden (zum Lesen etwa). Sobald ich dann mit dem Inhalt etwas anstellen möchte, tangiere ich das UrhG, da ich am Inhalt kein uneingeschränktes Nutzungsrecht habe. Das ist soweit kein Problem, da ich mich mit den meisten Dingen ja im Rahmen des §53 bewege. D.h. sollte ich Dir nachweisen können, dass ich ein Exemplar besitze, d.h. dass ich ein uneingeschränktes Nutzungsrecht des Exemplars habe, dürftest Du als Dritter auch eine Kopie für mich anfertigen. Ein alleiniges Foto mit mir und dem Buch reicht aber nicht aus, da es nicht bestätigt, dass ich dieses Recht auch habe. Ich könnte ja etwa ein Buch aus der Bücherei ausgeliehen haben, bei dem mir die Bücherei überlicherweise nur ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht überlässt.

Wahrscheinlich ist das rechtlicher Mist, was hier steht Man sollte den Sachverhalt aber vorher auf jeden Fall von einem Anwalt checken lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.
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