@pynch
1)

Musste das Spiel wegen anderweitiger Betätigung eh schon abbrechen.
2) Kommt drauf an. Machen wir es so: Wer zuerst eine Fundstelle sieht, sagts weiter. Mal abgesehen von diversen juristischen Quellen, die z.T. Geld kosten, gehe ich z.B. davon aus, dass
https://irights.info/ darauf zurückkommen wird. Und
Klaus Graf auf jeden Fall.
Die Sache ist ja auch mit § 72 UrhG nicht geklärt, auch wenn sich Berlin darauf berufen haben mag. Auch wenn man für den Lichtbildschutz weniger als für das Lichtbildwerk verlangt gibt es mehr als nur gute Gründe dafür, die bloße Reproduktion nicht zu schützen. Das Thema taugt auf jeden Fall für noch ein paar Jahre Spaß.
Zur allgemeinen juristischen Bildung während der Wartezeit:
Mein Strafrechtsprof. hielt Zivilrecht für Unfug (das wird auch umgekehrt gern so gesehen) und vertrat die Auffassung, dass der Zivilprozess von drei Maximen bestimmt werde, nämlich:
Quote:
1) Der Handwerker kriegt sein Geld.
2) Makler sind Schweine.
3) Die arme alte Frau.
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Mehr brauche man nicht zu beachten.
Die Kunst bestünde alsdann in der Rollenzuordnung.
Dazu ist zu sagen, dass zur argumentativen Unterstützung und Umsetzung der Rollenzuordnung natürlich detaillierte Rechtskenntnisse unerlässlich sind.