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Originally Posted by doubleshuffle
Ich will ja auch gar keinen Urheberrechtsschutz für mein Layout. Aber ich finde, der Fotograf darf dann auch keins kriegen, wenn er nur abfotografiert. Wenn ich beachwanderer richtig verstehe, ist die Gesetzeslage aber eine andere.
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Mein Halbwissen zum Thema habe ich von
hier. Sollte das die bisherige Rechtslage treffend wiedergeben, müsste der Salto des Richters darin bestanden haben, einer Reproduktion eine »persönliche Qualität« zuzugestehen. Aber wir wollen ja nicht mehr spekulieren, weil wir geduldige, reflektierte und erwachsene Menschen sind ...