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Originally Posted by pynch
Ach so, alles klar.
Eine ganz klare Haltung habe ich dazu nicht, und ich habe noch nie etwas von einem Verfahren wegen des Text-Layout-Schutzes gehört. Sicherlich kann das Setzen eines Textes aufwendig sein, aber sehr viele Elemente (Absatzeinzug, Einrückungen einzelner Gedichtzeilen, o.ä.) sind letztlich tradiert und trivial. Ob da bspw. extra schick gemachte Überschriften wirklich eine Schöpfungshöhe begründen können, wage ich zu bezweifeln.
Ich habe großen Respekt für Fotografen und denke, dass es einiges an Können erfordert, Farben präzise festzuhalten. Aber es ist eben nur Handwerk (der Tischler hat ja auch kein Urheberrecht, nur weil der Tisch nicht wackelt).
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Ich will ja auch gar keinen Urheberrechtsschutz für mein Layout. Aber ich finde, der Fotograf darf dann auch keins kriegen, wenn er nur abfotografiert. Wenn ich beachwanderer richtig verstehe, ist die Gesetzeslage aber eine andere.