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Originally Posted by doubleshuffle
Ah, ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Ich meinte gar nicht die Covers, die wir erstellen, sondern tatsächlich das eBook an sich; da ist ja das Argument, dass das nicht geschützt ist, da es keine Schöpfungshöhe hätte, wenn der Text gemeinfrei ist. Dabei ist es ja wohl wirklich aufwendiger, ein eBook zu layouten, als die Kamera auf ein Gemälde zu halten...
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Ach so, alles klar.
Eine ganz klare Haltung habe ich dazu nicht, und ich habe noch nie etwas von einem Verfahren wegen des Text-Layout-Schutzes gehört. Sicherlich kann das Setzen eines Textes aufwendig sein, aber sehr viele Elemente (Absatzeinzug, Einrückungen einzelner Gedichtzeilen, o.ä.) sind letztlich tradiert und trivial. Ob da bspw. extra schick gemachte Überschriften wirklich eine Schöpfungshöhe begründen können, wage ich zu bezweifeln.
Ich habe großen Respekt für Fotografen und denke, dass es einiges an Können erfordert, Farben präzise festzuhalten. Aber es ist eben nur Handwerk (der Tischler hat ja auch kein Urheberrecht, nur weil der Tisch nicht wackelt).