Nun. Man trennt:
Lichtbildwerke = Schöpfungshöhe relevant
Lichtbilder = Keine Schöpfungshöhe, rein technische Leistung
Schutz gibt es gem.
§72 UrhG für den "Lichtbildner" (sic) entsprechend dem Schutz des Lichtbildwerkerstellers. Geschützt sind also beide.
Soweit ich das sehe, ist das Urteil bisher noch nicht im Text greifbar. Also erstmal abwarten, dann lesen, dann überlegen.