Sicher, in solchen Extremfällen wäre das sicherlich berechtigt.
Aber die Verlage wissen schon, warum sie solche Co-Autorschaften eigentlich nicht so gern auf dem Titel haben wollen. Das beschädigt schließlich auch das Image des genialisch aus sich selbst heraus schöpfenden Autors (was ganz grundsätzlich schon lange Unfug ist).
Einen ähnlichen Fall gab es ja kürzlich mit dem Tagebuch von Anne Frank, auf dem eben nicht die letzten Jahrzehnte »überarbeitet von ihrem Vater« draufstand, weil man Wert auf das ganz, ganz Authentische legte, doch jetzt plötzlich nach dem Ablauf der Schutzfrist seine Co-Autorschaft behauptet wird.
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