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Originally Posted by mmat1
Das kommt doch auf den Fall an. Wenn der Lektor das halbe Buch umschreiben muß, um es verkäuflich zu machen (und net bloß drei Kommas geradebiegt), dann halte ich die Forderung für durchaus berechtigt. Solche Fälle solls ja geben...
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OK, das fällt dann wirklich eher unter die Rubrik "Koautor". :-D
Aber ansonsten gebe ich pynchs Bekannter recht. Ich habe selbst mehrere Bücher und Kurzgeschichten lektoriert, sowohl was Inhalt/Handlung, Ausdruck/Wortwahl und Rechtschreibung/Grammatik betrifft, und es würde weder mir noch einem meiner Kolektoren (nicht zu verwechseln mit Kollektoren!) im Traum einfallen, dafür irgendeine Miturheberschaft zu beanspruchen.
Ansonsten finde ich es gut, dass sich jetzt doch mal der eine oder andere Autor zu dieser Sache zu Wort meldet.