Copyright von Fußnoten
Ich erwäge die bei Gutenberg Deutschland vorhandene Koran-Übersetzung von Max Henning (1861 - 1927) für MR aufzubereiten. Mir ist aufgefallen, dass in dieser Version alle Fußnoten in Kommentare umgewandelt worden sind, vermutlich, weil anscheinend nicht die gemeinfreie Version von 1902, sondern die von Annemarie Schimmel (1922 – 2003) leicht überarbeitete Ausgabe von 1970 digitalisiert wurde. Schimmel hat anscheinend nur ein neues Vorwort geschrieben und die Fußnoten erweitert.
Weiß jemand wie die Rechtslage dazu in Deutschland ist? Erfüllen Fußnoten den etwas schwammigen Begriff der Schöpfungshöhe oder könnte ich die verborgenen Fußnoten einfach aktivieren?
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